VendingSpiegel, 08.08.2024 – Am 30. Dezember 2024 wird die EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR 2023/1115) wirksam. Dann dürfen bestimmte Erzeugnisse und Rohwaren wie Kaffee und Kakao nur noch in den EU-Markt ein- und ausgeführt sowie bereitgestellt werden, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in den Erzeugerländern in Verbindung stehen. Dass die Vorgaben eingehalten werden, müssen Unternehmen nach vorgegebenen Kriterien belegen (VendingSpiegel berichtete).
Herausforderungen bei der Umsetzung
In den vergangenen Monaten hatten sich verschiedene Branchen kritisch zu Wort gemeldet. Neben dem Deutschen Kaffee-Verband warnte beispielsweise der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie vor Lieferengpässen bei betroffenen Waren und wies auf Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Verordnung hin (VendingSpiegel berichtete).
Für Kaffee hat nun der Rohkaffee-Spezialist Neumann Kaffee Gruppe (NKG) dargestellt, wie die Vorgaben der EUDR ab Ende Dezember 2024 im Unternehmen eingehalten werden sollen, um Kaffeelieferungen ohne Unterbrechungen in die Europäische Union gewährleisten zu können.
Lieferketten zum Großteil EUDR-konform
In einer aktuellen Mitteilung betont die NKG, für die Herausforderungen der Verordnung auf mehreren Ebenen bestens gerüstet zu sein. Demnach wurden Maßnahmen ergriffen, um den Geschäftsbetrieb kontinuierlich gewährleisten zu können. Grundlage hierfür sind zum einen 17 Exportfirmen der NKG, über welche das Unternehmen nach eigenen Angaben langjährige Beziehungen zu den Lieferanten unterhalten und daher fundierte Kenntnisse der lokalen Kaffeesektoren habe.
Darüber hinaus verfügt die Gruppe über die firmeneigenen Lieferkettenprogramme „NKG Verified“ und „NKG Bloom“, welche laut dem Rohkaffee-Spezialisten über die Anforderungen der EUDR hinausgehen und als erste Blaupause für die Einhaltung der Verordnung dienen sollen. „Alle NKG Verified-Lieferketten und einige NKG Bloom-Lieferketten werden bis Ende des dritten Quartals 2024 EUDR-konform sein“, teilt die Gruppe mit. Zudem werde zusammen mit den Produzenten vor Ort daran gearbeitet, die Ursachen der Entwaldung zu bekämpfen.
Hoher Aufwand nötig
Außerdem habe die NKG den Informationsaustausch vorangetrieben, „um ein gemeinsames Verständnis der Verordnung sowohl intern als auch mit Geschäftspartnern zu fördern“, heißt es in der Mitteilung weiter. Demnach wurden Protokolle für die geforderte Kartierung von Kaffeeanbauflächen und die Erstellung von qualitativ hochwertigen Polygonen erstellt, die für eine genaue Überwachung und Einhaltung der Vorschriften notwendig sind.
Schließlich weist das Unternehmen darauf hin, auf die Anforderungen der EUDR nur mit „erheblichen Anstrengungen und Investitionen in personelle und technische Ressourcen“ wirksam reagieren zu können. Hierfür sieht man sich mit über 300 Mitarbeitern, die weltweit im Bereich der Nachhaltigkeit tätig sind, gut aufgestellt.
Plausible Geodaten
Für die von der EUDR geforderte Kartierung hat die Gruppe eine reproduzierbare Methode entwickelt, um die Qualität der Geodaten und ihre Plausibilität als Kaffeeanbaugebiet zu validieren und das spezifische Risiko der Entwaldung und der Legalität zu prüfen. Diese Methode soll der Unternehmensgruppe als globale Benchmark dienen und basiert auf öffentlich verfügbaren Ressourcen. Die Methode werde gruppenweit zur Verfügung gestellt, um die Entwaldungsanalyse allgegenwärtig und gruppenweit zugänglich zu machen, betont NKG. Zudem werde die Methodik auf der Grundlage von Kunden- und Regulierungsanforderungen regelmäßig aktualisiert und verfeinert.
Um die Prozess-Sicherheit zu gewährleisten, setzt das Rohkaffee-Unternehmen ein spezielles Due-Diligence-Prüfungssystem ein. Hier arbeitet man mit dem Software-Dienstleister Osapiens zusammen, was laut NKG-COO Ruben Scholz für die Gruppe eine „bestmögliche und straffe Vorbereitung auf die EUDR-Compliance in unserer gesamten Gruppe“ sicherstelle.
sn