DGUV-Vorschrift 2 ab 2026 neu gefasst
Zum 1. Januar 2026 tritt für Mitgliedsunternehmen der BGN eine neue Fassung der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in Kraft. Bis dahin gilt die bisherige Fassung unverändert.



