18 Dez
2024
Recup / EU-Verpackungsverordnung
Nach Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung ist jetzt eine konsequente und klar geregelte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in nationales Recht wichtig, um Unsicherheiten bei den Inverkehrbringern von Verpackungen zu vermeiden. Das Unternehmen Recup/Rebowl zeigt, dass Mehrweglösungen flächendeckend und länderübergreifend auch im Außer-Haus-Markt funktionieren können. Foto: Recup
Mehrweglösungen sind die Antwort
Bis 2040 sollen mit der neuen EU-Verpackungsverordnung 15 Prozent der Verpackungsabfälle vermieden werden - ein Ziel, das auf der Reduzierung von Einwegverpackungen und der verstärkten Förderung von Mehrweg beruht.


