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 |  Sören Nolte  |  Branche

Einkommensteuerreform-Gesetz

Befüllung und Reinigung von Automaten werden im Vending-Markt häufig von Minijobbern übernommen. Eine geplante Steuerreform könnte diese Dienstleistung für Operator verteuern. Foto: Nolte

Minijobs sollen teurer werden

04.09.2026 – Eine vom Kabinett beschlossene Steuerreform würde nach aktuellem Stand die Beschäftigung von Minijobbern für Unternehmen verteuern. Verbände warnen vor negativen Auswirkungen für mehrere Branchen.

Anfang September hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Ziel der Reform ist es, insbesondere Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern zu entlasten. Hierfür umfasst das Gesetz eine Reihe von Maßnahmen, die unter anderem auch Minijobber in Deutschland betreffen. So soll laut aktuellem Entwurf die Pauschsteuer für Minijobs ab dem 1. Januar 2027 von bislang zwei Prozent auf dann fünf Prozent angehoben werden. Dadurch würde es für Betriebe teurer werden, Mitarbeiter auf Minijob-Basis zu beschäftigen.

Gastro-Verband mit deutlicher Kritik

Auf den Kabinettsbeschluss reagierte der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband (Dehoga Bundesverband) mit deutlicher Kritik. „Die Erhöhung der Pauschalsteuer bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent ist das völlig falsche Signal. Minijobs müssen bezahlbar bleiben“, betont Verbands-Präsident Guido Zöllick. Andernfalls drohe Gefahr für die Beschäftigungsfähigkeit der Branche und der Verlust von Flexibilität für Betriebe und Beschäftigte.

Speziell für das Gastgewerbe sieht Zöllick gravierende Folgen, da jeder zweite Beschäftigte auf Minijob-Basis arbeite. „Gerade abends, an Wochenenden, bei Veranstaltungen und in Saisonzeiten sind diese Beschäftigungsverhältnisse unverzichtbar“, sagt er und bezeichnet steigende Personalkosten als die mit Abstand größte Herausforderung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. „Der Bundestag muss deshalb dringend nachbessern und weitere Belastungen verhindern“, lautet Zöllicks Forderung. Eine Entscheidung über den Gesetzentwurf in Bundestag und Bundesrat steht noch aus.

Auch Vending-Branche betroffen

Doch auch weitere Branchen wie der Vending-Markt sind hiervon betroffen. Bereits im Juli hatte der Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft (BDV) im Rahmen einer Blitzumfrage auf die Bedeutung der Minijobs hingewiesen. Demnach beschäftigten laut ersten Ergebnissen 80 Prozent der befragten Verbandsmitglieder aus Operating und Industrie Minijobber. „Das zeigt deutlich: Minijobs sind in unserer Branche kein Nebenthema, sondern ein wichtiger Bestandteil der täglichen Betriebsabläufe“, betonte der Verband damals in einem Mitgliederschreiben. Demnach würden viele der Unternehmen bei einem Wegfall oder einer deutlichen Verteuerung von Minijobs „eine spürbare Mehrbelastung des Stammpersonals, steigende Personalkosten und in der Folge auch höhere Preise“ erwarten. Zum nun vom Kabinett beschlossenen Reformentwurf gab es seitens des Verbands bis Redaktionsschluss noch keine Reaktion.