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 |  Ralf Lang  |  Branche

Energy-Drinks

Foto: thom masat / Unsplash

England plant Verkaufsverbot an unter 16-Jährige

VendingSpiegel, 07.08.2026 – Die britische Regierung will den Verkauf koffeinreicher Energy-Drinks an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gesetzlich verbieten, wie die The Vending & Automated Retail Association (AVA) berichtet.

Wie das Department of Health and Social Care (DHSC) nach Abschluss eines Konsultationsverfahrens mitteilte, soll das Verbot in England ab dem 6. April 2027 gelten – vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments. Für die Vending-Branche besonders relevant ist die geplante Regelung, wonach betroffene Getränke künftig grundsätzlich nicht mehr über Verkaufsautomaten abgegeben werden dürfen.

Unabhängig vom Automaten-Standort

Nach den Plänen fallen alle Getränke mit einem Koffeingehalt von mehr als 150 Milligramm pro Liter unter das Verbot. Ausgenommen sind Tee und Kaffee. Anders als von Branchenvertretern gefordert, soll das Verkaufsverbot unabhängig vom Standort des Automaten gelten. Damit wären nicht nur öffentlich zugängliche Automaten betroffen, sondern auch Geräte in Fabriken, Lagerhäusern, Bürogebäuden, Personalräumen, Fitnessstudios mit Zutritt ausschließlich für Erwachsene oder an Verkehrsknotenpunkten. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften soll bei den Betreibern beziehungsweise den Verantwortlichen der jeweiligen Standorte liegen.

Kritik von der AVA

Der britische Automatenverband AVA reagierte mit deutlicher Kritik auf die Entscheidung der Regierung. Nach Angaben des Verbandes befinden sich mehr als 82 Prozent aller Verkaufsautomaten an Standorten, zu denen Kinder und Jugendliche keinen Zugang haben. Zudem habe die Branche bereits seit Jahren freiwillige Maßnahmen zur Einschränkung des Verkaufs von Energy-Drinks umgesetzt.

Nach Einschätzung der AVA würde ein generelles Verkaufsverbot über Automaten die Branche jährlich mit rund 43 Millionen britischen Pfund zusätzlich belasten. Der Verband warnt zudem vor negativen Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Investitionen und die wirtschaftliche Entwicklung vieler Betreiber.

Altersverifikation abgelehnt

Die Regierung lehnte sowohl einen standortbezogenen Ansatz als auch den Einsatz technischer Altersverifikationssysteme ab. Als Begründung verweist sie vor allem auf eine einfachere Durchsetzung und eine einheitliche Regulierung. Gleichzeitig räumt die Auswertung der Konsultation ein, dass die wissenschaftliche Evidenz für viele der mit dem Konsum von Energy-Drinks in Verbindung gebrachten Gesundheitsrisiken nicht eindeutig sei und ein ursächlicher Zusammenhang bislang nicht nachgewiesen werden könne.

Bis zum geplanten Inkrafttreten der Regelung besteht für Betreiber noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Die AVA empfiehlt ihren Mitgliedern jedoch, die möglichen Auswirkungen auf das eigene Geschäft frühzeitig zu überprüfen. Dazu gehören die Überprüfung des Produktsortiments, die Identifizierung betroffener Automaten sowie die Planung möglicher Ersatzprodukte. Darüber hinaus bittet der Verband seine Mitglieder, die wirtschaftlichen Folgen eines Verbots zu dokumentieren, um diese Informationen in den weiteren politischen Dialog einzubringen.

Parlamentarisches Verfahren

Die Gesetzgebung befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren. Vor einer Umsetzung müssen die konkreten Verordnungen ausgearbeitet und vom Parlament verabschiedet werden. Die AVA kündigte an, den weiteren Gesetzgebungsprozess eng zu begleiten und sich weiterhin für einen risikobasierten Regulierungsansatz einzusetzen, der den Jugendschutz gewährleistet, ohne die Vending-Branche unverhältnismäßig zu belasten.