BGN-Lüftungsrechner
Infektionsschutz in Räumen
Regelmäßiges Lüften gilt als eine Maßnahme, das Infektionsrisiko mit Covid-19 in geschlossenen Räumen zu reduzieren. Mit einem Lüftungsrechner der BGN können Betriebe ermitteln, wie oft Arbeitsräume ohne raumlufttechnische Anlagen gelüftet werden sollten.

VendingSpiegel, 26.10.2020 – Die Raumgröße und die Anzahl der Personen im Raum geben die Häufigkeit und Länge des Lüftens vor. „Denn 1.000 parts per million darf die vom menschlichen Ausatemstrom erzeugte CO₂-Konzentration im Raum maximal betragen. Diese Grenzkonzentration darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden“, schreibt die Berufsgenossenschaft Nahrung und Gastgewerbe (BGN). Daher soll regelmäßig stoßgelüftet werden: Im Winter drei Minuten lang, im Frühjahr und Herbst fünf Minuten und im Sommer zehn Minuten lang. In welchen Intervallen, kann mit dem Lüftungsrechner der BGN errechnet werden.

Für die Anwendung gibt die Berufsgenossenschaft Rechenbeispiele. Bei einem Raumvolumen von 40 Kubikmetern und zwei Personen mit leichter Tätigkeit gibt der Rechner ein Lüftungsintervall von 29 Minuten an. Werden dort hingegen mittelschwere Tätigkeiten verrichtet, sollte der Raum alle 18 Minuten gelüftet werden.

Der Lüftungsrechner ist kostenfrei abrufbar unter www.bgn.de/lueftungsrechner. Die Berufsgenossenschaft stellt dort noch weitere Informationen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz zur Verfügung.

sn

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