VwGH Österreich / OVV / Automaten-Shops

Alkoholische Getränke wie Bier gehören immer häufiger zum Sortiment von Automaten-Shops. Eine Gerichtsentscheidung in Österreich verbietet nun den Verkauf solcher Produkte in personallosen Shops – auch wenn Systeme zur Altersverifikation eingesetzt werden. Foto: NolteAlkoholische Getränke wie Bier gehören immer häufiger zum Sortiment von Automaten-Shops. Eine Gerichtsentscheidung in Österreich verbietet nun den Verkauf solcher Produkte in personallosen Shops – auch wenn Systeme zur Altersverifikation eingesetzt werden. Foto: Nolte

„Ein Großteil der Betreiber ist betroffen“

Eine aktuelle Entscheidung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) verbietet den Verkauf alkoholischer Getränke über Automaten-Shops in der Alpenrepublik. Die Österreichische Verkaufsautomaten Vereinigung (OVV) erwartet hierdurch erhebliche Auswirkungen auf die Automatenbranche, erläutert Verbands-Präsident Peter Schmidt gegenüber VendingSpiegel.

VendingSpiegel, 03.07.2026 – VendingSpiegel: Herr Schmidt, laut einer Entscheidung des VwGH von Mai darf in Österreich kein Alkohol mehr über Automaten-Shops verkauft werden. Wie bewertet die OVV diese Entscheidung?
Schmidt: Die Entscheidung des VwGH ist für die Automaten-Shop- und Vending-Branche von erheblicher Tragweite und wird von uns äußerst kritisch gesehen, wenngleich wir die gerichtliche Auslegung der derzeit geltenden Rechtslage so akzeptieren müssen. Besonders bemerkenswert ist, dass bereits ein Ministerialentwurf zur Novellierung der Gewerbeordnung vorliegt, der die Authentifizierung mittels E-ID ausdrücklich berücksichtigt. Die Entscheidung zeigt daher aus unserer Sicht vor allem den dringenden Bedarf einer gesetzlichen Klarstellung auf.

„Wir gehen davon aus, dass ein Großteil Teil der bestehenden Automaten-Shop-Betreiber aber auch einige Operator unmittelbar oder mittelbar von der Entscheidung betroffen sind“, sagt OVV-Präsident Peter Schmidt über die Auswirkungen der VwGH-Entscheidung, den Verkauf alkoholischer Getränke in Automaten-Shops ohne Personal zu verbieten. Foto: OVV„Wir gehen davon aus, dass ein Großteil Teil der bestehenden Automaten-Shop-Betreiber aber auch einige Operator unmittelbar oder mittelbar von der Entscheidung betroffen sind“, sagt OVV-Präsident Peter Schmidt über die Auswirkungen der VwGH-Entscheidung, den Verkauf alkoholischer Getränke in Automaten-Shops ohne Personal zu verbieten. Foto: OVVVendingSpiegel: Wo liegt aus Sicht des Gerichts das Problem?
Schmidt: Es ging bei dieser Entscheidung nicht um die Altersfeststellung, sondern um die Definition von Betriebsräumen. Bislang ging man davon aus, dass ein Automaten-Shop eine normale Betriebsstätte darstellt – ähnlich einem kleinen Geschäft, nur eben ohne Personal. Der VwGH ist allerdings der Ansicht, dass zu einem Geschäftslokal grundsätzlich auch die Möglichkeit einer persönlichen Kontrolle und Beaufsichtigung durch den Gewerbetreibenden oder dessen Mitarbeiter gehört. Folglich erfüllt ein Raum, der ausschließlich aus Verkaufsautomaten besteht und dauerhaft ohne Personal betrieben wird, diese Anforderungen nach Ansicht des Gerichts nicht.

VendingSpiegel: Ist das Verbot aus Ihrer Sicht gerechtfertigt, auch mit Blick auf technische Möglichkeiten der Altersverifikation an Automaten?
Schmidt: Das Gericht argumentiert, dass bei alkoholischen Getränken eine wirksame Alterskontrolle erforderlich ist. Und genau hier liegt das Problem: Nach derzeitiger Rechtslage genügt eine rein technische Kontrolle nach Ansicht des VwGH nicht, wenn keine persönliche Überprüfung möglich ist – auch wenn es mittlerweile zuverlässige Systeme zur Altersfeststellung gibt. Nur leider sind diese eben nicht in der derzeit noch gültigen Gewerbeverordnung verankert.

VendingSpiegel: Da es den bereits erwähnten Ministerialentwurf zur Überarbeitung der Gewerbeordnung gibt, stellt sich die Frage, wie Sie und die Regierung nun weiter vorgehen.
Schmidt: Wir haben in einer Stellungnahme konkrete Formulierungen vorgelegt, die auch für Automatenbetreiber den Verkauf von dem Jugendschutz unterliegenden Produkten rechtlich sicherstellen. Über diesen Entwurf soll in den kommenden Wochen entschieden werden – voraussichtlich noch vor oder nach der parlamentarischen Sommerpause. Die nunmehrige VwGH-Entscheidung unterstreicht die Dringlichkeit einer zeitnahen gesetzlichen Klarstellung und einer praxistauglichen Lösung für die betroffenen Unternehmen.

VendingSpiegel: Wie viele Automaten-Shops in Österreich sind von der Entscheidung betroffen?
Schmidt: In den vergangenen Jahren hat sich das Konzept personalfreier Automaten-Shops österreichweit stark verbreitet. Besonders betroffen sind jene Betreiber, die alkoholische Getränke in ihr Sortiment aufgenommen haben und dafür technische Altersverifikationssysteme einsetzen. Wir gehen daher davon aus, dass ein Großteil der bestehenden Automaten-Shop-Betreiber aber auch einige Operator unmittelbar oder mittelbar von der Entscheidung betroffen sind. Die Auswirkungen reichen dabei weit über einzelne Unternehmen hinaus und betreffen Investitionen, Geschäftsmodelle und künftige Standortentwicklungen.

VendingSpiegel: Welche Konsequenzen erwarten Sie für die österreichische Vending-Branche durch die Entscheidung?
Schmidt: Kurzfristig ist mit erheblicher Rechtsunsicherheit und Anpassungsbedarf bei betroffenen Betreibern zu rechnen. Alkoholhaltige Produkte werden aus vielen Automaten-Shops entfernt werden müssen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Innovationen im Bereich digitaler Vertriebsmodelle ausgebremst werden. Österreich verfügt über hohe Standards bei digitalen Identitätslösungen. Wenn diese Möglichkeiten im stationären automatisierten Handel nicht genutzt werden können, droht eine Benachteiligung gegenüber anderen Vertriebsformen, die zunehmend auf digitale Identifikationsprozesse setzen.

VendingSpiegel: Wie geht es nun weiter?
Schmidt: Aktuell bleibt uns nichts anderes übrig, als auf die Entscheidung des Nationalrats zur Überarbeitung der Gewerbeordnung zu warten. Denn wird der relevante Passus in der Gewerbeordnung den aktuellen technischen Möglichkeiten entsprechend angepasst, verliert das Urteil des VwGH seine Grundlage. Wobei es uns immer besonders wichtig war und ist, festzuhalten, dass der Schutz jugendlicher Konsumenten zu absolut jedem Zeitpunkt sichergestellt werden muss.

VendingSpiegel: Wie fallen bislang die Reaktionen Ihrer Verbands-Mitglieder aus?
Schmidt: Die Rückmeldungen unserer Mitglieder zeigen ein hohes Maß an Verunsicherung und Unverständnis. Viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in technische Altersverifikationssysteme, Zutrittskontrollen und Compliance-Maßnahmen getätigt. Entsprechend groß ist die Sorge, dass diese Investitionen nun entwertet werden könnten.

Gleichzeitig fordern nun viele Mitglieder, die laufende Novellierung der Gewerbeordnung rasch voranzutreiben und moderne digitale Identitätsnachweise – insbesondere die E-ID beziehungsweise ID Austria – gesetzlich zu verankern. Die von uns eingebrachte Stellungnahme gewinnt vor diesem Hintergrund nochmals deutlich an Bedeutung. Insgesamt überwiegt derzeit der Wunsch nach rascher Rechtssicherheit und nach technologieneutralen Rahmenbedingungen, die sowohl den Jugendschutz als auch Innovation und Digitalisierung berücksichtigen.

sn

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