EUDR / EU-Kommission
Die Vorbereitungszeit geht in die Verlängerung
Der Weg für den zwölfmonatigen Aufschub der EUDR ist frei. Inhaltlich wird es keine Änderungen an der Verordnungen mehr geben. Die EU-Kommission will aber durch Klarstellungen und aktualisierte Leitlinien nachbessern.

VendingSpiegel, 04.12.2024 – Ursprünglich sollte die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ab dem 30. Dezember 2024 anzuwenden sein. Verzögerungen bei wesentlichen Umsetzungselementen wie dem EU-Länder-Benchmarking führten bei verschiedenen Akteuren zu Kritik und machten Forderungen nach einer Verschiebung laut, welche schließlich Anfang Oktober durch die EU-Kommission vorgeschlagen wurde (VendingSpiegel berichtete).

Der EU-Rat und das Europäische Parlament stimmten dem Aufschub damals zu. Allerdings koppelte das Europäische Parlament die Zustimmung an umfassende inhaltliche Änderungen der Verordnung, die die rechtzeitige Verschiebung des Anwendungsbeginns aus Sicht von Experten gefährdet hätten. Diese Änderungsforderungen zog das Europäische Parlament nun zurück.

Inhaltlich keine Änderungen mehr

Die Verordnung bleibt damit inhaltlich unverändert und die Anwendung kann nun um zwölf Monate verschoben werden. Nach der förmlichen Annahme wird das Gesetz dann am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten. In der Zwischenzeit will die Kommission weitere Klarstellungen zu den Rechtsvorschriften vornehmen und Vereinfachungen im Einklang mit den Zielen der Verordnung durch Aktualisierungen der Leitlinien und des Dokuments mit häufig gestellten Fragen prüfen.

Die geplante Verschiebung soll Planungssicherheit schaffen, damit sich Wirtschaft, Verwaltung und Produzenten in Drittstaaten auf die Anwendung der EUDR vorbereiten können und Lieferketten stabil bleiben, heißt es vom BMEL. „Die gewonnene Zeit darf jetzt nicht ungenutzt bleiben, die EU-Kommission muss liefern. Es braucht eine praxistaugliche, bürokratiearme und reibungslose Umsetzung der EUDR“, kommentiert Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. „Der Waldschutz steht außer Frage, doch nur eine realistische Umsetzung wird ihn auch sichern“, ergänzt er.

Über die EUDR

Die EUDR ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Sie setzt einen EU-Rechtsrahmen gegen die globale Waldzerstörung und fördert nachhaltige Lieferketten in und außerhalb der EU. Ziel ist es, die globale Waldzerstörung, die Klimakrise und den Verlust der Biodiversität zu bekämpfen. Hierfür gibt die EUDR gibt vor, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse wie Kaffee nur noch in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder bereitgestellt werden dürfen, wenn diese belegbar nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen.

sn

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