Kassensicherungs-Verordnung
In Kraft getreten
Die Ausnahmeregelung für Waren- und Dienstleistungsautomaten bei der Einzelaufzeichnungspflicht ist mit Veröffentlichung der Kassensicherungs-Verordnung Anfang Oktober in Kraft getreten. Der BDV warnt jedoch weiterhin mittelfristig vor möglichen Änderungen.

VendingSpiegel, 18.10.2017 - Die Kassensicherungs-Verordnung definiert die Anforderungen des Gesetzes zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) und legt sowohl Geltungs- als auch Anwendungsbereiche fest. Auf der Jahreshauptsammlung des Bundesverbands der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft (BDV) Ende September wurde noch davor gewarnt, dass die Verordnung und mit ihr die Ausnahmeregelung für Operator zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten war. Das hat sich mit der Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt am 6. Oktober 2017 geändert – die Verordnung gilt ist seit dem 7. Oktober wirksam.

Wie berichtet definiert Paragraph 1 elektronische Aufzeichnungssysteme als „elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen“, nimmt im Folgesatz davon aber explizit „Waren- und Dienstleistungsautomaten“ aus. In einem Mitgliederschreiben warnt der BDV jedoch vor einer bereits angekündigten Überarbeitung der Verordnung und möglichen Änderungen oder Erweiterungen.

Aus Sicht des Verbands komme ein Urteil des Bundesfinanzhofs von März 2017 erschwerend hinzu, laut dem Automaten als Kassen anzusehen seien. „Die Finanzverwaltung könnte aus dem Urteil ableiten, dass auch die Einzeldatenaufzeichnung Pflicht ist“, heißt es im BDV-Mitgliederschreiben. Das entspreche zwar nicht der Lesart des Verbands, mache jedoch deutlich, dass für Automaten die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung nach GOBD gelten. „Der BDV kann weiterhin nur den dringenden Rat geben, beim Betrieb der Automaten eine ordnungsgemäße Buchführung sicherzustellen“, betont der Verband.

Nach aktuellem Stand gibt es laut BDV keine gesetzliche Verpflichtung für Operator, ihre Automaten mit manipulationssicherer Datenerfassung auszurüsten. Es müsse jedoch weiterhin mittelfristig damit gerechnet werden, dass auch für die Vending-Branche eine Regelung kommen werde. Wie sich Operator bis dahin verhalten sollten, hat der Verband für Mitglieder in den Informations-Broschüren „Fiskale Datenauslesung“ und „Datenfluss“ zusammengestellt.

sn

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